Das Foto ist leider nicht 100% so geworden wie ich wollte, aber jetzt liegen sie schon im Mistkübel.
Comments are closed for this post
Das Foto ist leider nicht 100% so geworden wie ich wollte, aber jetzt liegen sie schon im Mistkübel.
Comments are closed for this post
Mahlzeit !
die wissen halt, dass vanille viiiel besser is als schoko und dass du eigentlich immer vanille wolltest.
andererseits muss ich als angehender Jurist folgendes dazu sagen:
Hier liegt ein Irrtum vor. Genauer gesagt ein Geschäftsirrtum im engeren Sinn da es sich um einen Irrtum im Geschäftsgegenstand handelt.
alternative zu prüfende Voraussetzungen sind:
a) der Irrtum wurde vom anderen Teil verursacht
b) der Irrtum hätte dem anderen Teil auffallen müssen
c) der Irrtum wurde rechtzeitig aufgeklärt.
da hier eindeutig a) zutrifft (die haben es falsch bezeichnet, wobei er unbedingt einen Schokopudding wollte) kannst du das Geschäft anfechten lassen und es wird (ex nunc) aufgelöst.
Bereits geleistetes muss zurückerstattet werden (Leistungskondiktion)
Da der Pudding untergegangen ist, könnte mein Bruder
schadenersatzpflichtig sein:
Voraussetzungen:
1) Schaden
2) Kausalität (conditio sine qua non & Äquivalenztheorie prüfen)
3) Rechtswidrigkeit hier ließe sich streiten: aber er hat in ein absolutes fremdes Rechtsgut eingegriffen
4) Verschulden: da er ihn im Glauben, es sein der 1. seiner 2 Puddings (der der ja auch wirklich ein Vanillepudding sein sollte) aufgegessen hat - um danach mit schrecken festzustellen, dass es keinen Schokopudding mehr gibt. Es ist ihm also nicht subjektiv vorwerfbar.
Ach ja, bitte niemandem zeigen, der sich auskennt (einem Anwalt zB). Denn ich gebe zu, ich hab einen Fehler gemacht und muss noch über dessen Lösung nachdenken…
Man kann alles zu weit treiben!
Aber der Fall mit deinem Freund, der beim Waffenschmuggeln erwischt worden ist, war selbst für mich ganz lustig ^^
tja, und wenn meine lösung funktioniert, kommt er straffrei weg!
da soll nochmal wer sagen, dass jus nicht das mit abstand coolste studium ist…
Christof, was hast du für Freunde ???
Ja das denke ich mir auch immer, wenn sich so ein (russischer?) Bär meldet und etwas aus der Fassung und mit schwerem Akzent irgendwas von einer ?????? (oder so ähnlich) von sich gibt.
jaja … der christof tut wieder mal fachsimpeln.. geh lern was gscheids… komm lieber mal vorbei.. dann verlernst du das essen auch nicht (thai curr??sushi, etc…)
achja noch was.. vl muss ich dein jus studium jetzt ausnutzen.. unser ehemaliger vermieter meldet sich wieder zurueck mit einer einladung mal das gerichtsgebaeude von innen zu besichtigen…
infos folgen bei einem anruf von dir..
markus
Glücklicherweise hat in unserer Familie die Juristerei Tradition und im Bedarfsfall muss ich mich nicht unbedingt an die WINKELADVOKATEI Paulsen wenden
Urteile nicht vorschnell, liebste Mutter!
Wiedereinmal hilft mir Wikipedia um Begriffe exakt zu definieren:
Zitat Wikipedia unter dem Stichwort “Winkeladvokat”:
“Winkeladvokat oder Winkelschreiber ist ursprünglich eine Bezeichnung für solche Personen, die sich, ohne Rechtsanwälte zu sein, berufsmäßig damit befassen, die Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt für andere zu erledigen.
In manchen Gegenden, in denen ein Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben war, hatten Winkeladvokaten früher eine erhebliche Bedeutung.
[…]
Heute ist Winkeladvokat eine abwertende Bezeichnung für einen Anwalt, dem es an juristischen Kenntnissen mangelt, der dies jedoch zu überspielen versucht und auch auf unlautere Methoden nicht verzichtet. “
Nun, ich subsumiere:
1. Absatz: “[…]berufsmäßig damit befassen, die Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt für andere zu erledigen.”
Weder trifft auf mich berufsmäßig noch entgeltlich zu - wobei ich zugeben muss, dass entgeltlich doch zutreffen kann (der Waffenschieber wird sich sicherlich nicht lumpen lassen, und mich in form von Naturalien - dem einen oder anderen Bier - bezahlen)
Absatz: “eine erhebliche Bedeutung” Ich deine Antwort impliziert eine Abwertung von Winkeladvokaten und ich muss diese - auch wenn ich mich nicht zu ihnen zählen kann - entschieden verteidigen! Ich betone nochmals: “Erhebliche Bedeutung”
Absatz: Hier findet man gleich 2 Widersprüche!
a) “abwertende Bezeichnung für einen Anwalt” Ich darf die höchst ehrenwerte Bezeichnung “Anwalt” leider noch (!) nicht führen.
b) “dem es an juristischen Kenntnissen mangelt” Auch hier sehe ich keinerlei Möglichkeiten dies auch nur irgendwie mit mir in Verbindung zu bringen!
Abschließend möchte ich noch meinen potentiellen Kunden mitteilen, dass ich - im Falle dringender Rechtsauskünfte - in meinem Büro Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen bin.
g
Du sollst das letzte Wort haben, Herr Advokat! Das ist zu viel geballtes Winkeladvokaten-Wissen für eine brave, normalsterbliche Staatsbürgerin.
Wir kommen vom Thema (lecker Pudding!) ab…
Ich hätt Vanille genommen.
Juristerei - nicht übel. Hab ich mir auch überlegt, ob ich das nicht auch noch machen soll. Aber den Schadensersatz-Text haben sogar wir an einer wirtschaftlichen FH gelernt…